Aktion von Regenwald.org gegen Geflügel-Schlachtanlage in Niedersachsen
Protestaktion
Was hat eine für den Tourismus erschlossene Region und besonders schützenswerte Naturlandschaft der Südheide mit der größten Geflügelschlachterei Europas zu tun? Und warum führt die blutige Spur bis in die Regenwaldgebiete Südamerikas?
>> weiterlesenVolksbegehren erfolgreich
Unabhängigkeitstag der Nichtraucher
Heute ist der Unabhängigkeitstag der Nichtraucher. Wir haben mit 61 % gewonnen. Hier geht es zum vorläufigen Endergebnis: http://www.volksentscheid2010.bayern.de Terminhinweis: 08.07.2010 Frankenberger im TV bei Friedman ÖDP-Mitglied Sebastian Frankenberger, Organisator des Volksbegehrens für Nichtraucherschutz in Bayern zu Gast bei Michel Friedman. 23.30 Uhr "Friedman" in n24 (Link zur Sendung: http://www.presseportal.de/pm/13399/1644408/n24)
>> weiterlesenDie ÖDP bloggt - über die Frage: Wehrpflicht oder Berufsarmee?
In einer ÖDP-Pressemitteilung vom 23.06.2010 sprach ich mich gegen eine Berufsarmee und für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus. Bei der ÖDP-Pressestelle gingen einige Anfragen ein, ob dies die offizielle Auffassung der ÖDP sei. Hierzu kurz: Ja, ich verweise auf unser bundespolitisches Programm VI 2, 3.Absatz.
Aber abgesehen hiervon möchte ich meine persönlichen Beweggründe darlegen, warum ich mich gegen eine Berufsarmee ausspreche. Ich bin überzeugt davon, dass Auseinandersetzungen mit Waffen nur das allerletzte Mittel der Politik sein dürfen. Ferner sehe ich ein, dass dieses allerletzte Mittel eingesetzt werden darf, wenn unser Land, unsere Gesellschaft angegriffen wird. Um gegen derartige Angriffe gewappnet zu sein und um ein Vakuum zu vermeiden ist es erforderlich, dass unser Volk, um seine Identität und seine Freiheit gegen Angriffe von außen zu wahren, verteidigungsbereit ist.
Diese Vorsorge zu treffen, den Bestand unserer Gesellschaft zu wahren, ist eine Aufgabe aller deutschen Bürger.
Nach dem Briand-Kellog-Pakt von 1928, nach Art.2 der Charta der Vereinten Nationen und nach Art.26 Grundgesetz sind Angriffskriege geächtet und in Deutschland unter Strafe gestellt (§80 Strafgesetzbuch). Trotzdem wird von der deutschen Bundesregierung (und teilweise auch vom Bundestag) Deutschland entgegen dem eindeutigen Verfassungsverbot mehr und mehr in Angriffskriege verwickelt. Dies wird völlig rechtswidrig gerechtfertigt durch Bündnisverpflichtungen (Nato, EU). Und die Diskussion, ob Deutschland eine Berufsarmee haben solle, erfolgt auf folgenden Hintergrund: Ein Angriff auf Deutschland droht zur Zeit nicht. Erforderlich sei jedoch ein Einsatz deutscher Soldaten im Ausland. Und genau diese kriegerischen Einsätze sind die geächteten und in Deutschland unter Strafe gestellten Angriffskriege. „Die Freiheit Deutschlands ist am Hindukusch zu verteidigen“ (Peter Struck, ehemaliger SPD- Verteidigungsminister) oder die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Art.1 Nummer49 und 50 Lissabonvertrag), die „außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktsicherung und Stärkung der internationalen Sicherheit“ den Einsatz von militärischen Mitteln auch außerhalb der EU rechtfertigt).
Und nun zur Auffassung, warum eine Berufsarmee abzulehnen ist: Deutschland gegen kriegerische Angriffe zu verteidigen, ist eine Aufgabe, die allen Bürgern obliegt. Ähnlich wie Sozialdienste, ist deren Erbringung eine Verpflichtung im Interesse der Erhaltung der Gesellschaft, die grundsätzlich alle (männlichen) Bürger trifft. Es handelt sich um eine Bürgerpflicht zum Schutze der Allgemeinheit.
Wird diese Aufgabe durch die Bürger erfüllt, werden sich diese mit Unterstützung der betroffenen Gesellschaft dagegen wehren, dass sie für Interessen von Wirtschaftsmächtigen oder von Machtinteressen der „politischen Klasse“ ihr Leben riskieren oder verpflichtet sind, Menschen zu töten, die ihnen nichts getan haben. Einer Berufsarmee mit bezahlten Söldnern kann viel leichter der Befehl gegeben, in irgendwelche kriegerischen Auseinandersetzungen einzugreifen, dafür werden sie ja bezahlt. Irgendwie ist das auch in den Köpfen der Bürger, es geht nicht mehr um eine gesellschaftliche Pflicht, die alle trifft, sondern um bezahlte Freiwillige, für die kämpferische Einsätze zum Beruf gehören.
Und nun zum immer wiederholten Einwand der Wehrgerechtigkeit: Wird die Wehrpflicht, die sich auf die Verteidigung beschränkt, als eine Bürgerpflicht eingeordnet, ist sie einzuordnen in Dienste, die die Bürger für die Gesellschaft zu leisten haben. Sie tritt neben die sonstigen sozialen Dienste, sie existiert auch neben einem sozialen Friedensdienst. Gerade eine alle deutschen Bürger treffende Verpflichtung zur Erbringung dieser Dienste im Interesse der Gesellschaft beseitigt die Frage nach der „Wehrungerechtigkeit“. Und unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass alle diese Dienste an der Gesellschaft erfüllt werden. Mit Sicherheit führt diese Betrachtungsweise auch zu einem sozialen Bewusstsein und zu einer Identifizierung aller mit der Gesellschaft.
(Hermann Striedl, Mitglied des Bundesvorstandes und Sprecher des Arbeitskreises Sicherheitspolitik in der ÖDP am 28.07.2010)

